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   BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20   

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https://dejure.org/2020,40346
BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 (https://dejure.org/2020,40346)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung und Verzicht auf andere Gelder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und der Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
    Durch den Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe ist der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des betreffenden Geldbetrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, NJW 2019, 1692).
  • BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
    Mit einem wirksamen Verzicht auf die Rückzahlung des hinterlegten Betrages könnte die Angeklagte den staatlichen Zahlungsanspruch aus § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB erfüllt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 5 und vom 11. Dezember 2020 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22 f., 33).
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23

    Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen

    Sofern es sich hierbei um legal erworbene Gelder handeln sollte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten insoweit erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18
    Eine Einziehung der sichergestellten Waffen und Munition war nicht anzuordnen, nachdem der Angeklagte erklärt hatte, auf deren Rückgabe zu verzichten (vgl. BGH, B. v. 17.11.2020, 4 StR 373/20; B. v. 11.12.2018, 5 StR 198/18 - juris).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte

    Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen Verrechnung (Senat, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22

    Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit

    c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33).
  • BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner

    Dies ist vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (Senat, Beschluss vom 13. September 2022 - 2 StR 257/22, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22

    Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners

    Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 257/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der

    Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).
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