Rechtsprechung
BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung und Verzicht auf andere Gelder
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung - und der Verzicht des Angeklagten auf die Rückzahlung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.04.2020 - 500 Js 274/19
- BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18
Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …
Auszug aus BGH, 17.11.2020 - 4 StR 373/20
Durch den Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe ist der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des betreffenden Geldbetrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 ? 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, NJW 2019, 1692).
- BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24 Mit einem wirksamen Verzicht auf die Rückzahlung des hinterlegten Betrages könnte die Angeklagte den staatlichen Zahlungsanspruch aus § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB erfüllt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 Rn. 3; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 5 und vom 11. Dezember 2020 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305 Rn. 22 f., 33).
- BGH, 30.01.2024 - 4 StR 333/23
Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen …
Sofern es sich hierbei um legal erworbene Gelder handeln sollte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB durch den wirksamen Verzicht des Angeklagten insoweit erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3). - LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Eine Einziehung der sichergestellten Waffen und Munition war nicht anzuordnen, nachdem der Angeklagte erklärt hatte, auf deren Rückgabe zu verzichten (vgl. BGH, B. v. 17.11.2020, 4 StR 373/20; B. v. 11.12.2018, 5 StR 198/18 - juris).
- BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21
Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte …
Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen Verrechnung (Senat, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20). - BGH, 25.01.2023 - 1 StR 406/22
Einziehung (Wertersatzeinziehung nach Vermischung deliktisch erlangtem mit …
c) Die Strafkammer lässt ferner außer Acht, dass durch den Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld im Wert von 15.580 Euro der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrags insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 -, Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 -, Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2019 - 5 ARs 21/19 -, Rn. 2;… Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, Rn. 33). - BGH, 19.04.2023 - 2 StR 70/23
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
Dies ist vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (Senat…, Beschluss vom 13. September 2022 - 2 StR 257/22, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3). - BGH, 20.09.2022 - 1 StR 279/22
Einziehung (Gesamtschuldner: Wirkung des Verzichts eines Einziehungsschuldners …
Jener wirksame Verzicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rn. 11 ff.), welcher im Falle der 2.255 EUR zudem mit der Intention der Befriedigung der Geschädigten P. erfolgte (UA S. 123), hatte das Erlöschen des staatlichen Zahlungsanspruchs aus § 73c StGB - auch (vgl. Senat…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 1 StR 510/21 -, juris Rn. 4) - gegen den Angeklagten in entsprechender Höhe zur Folge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20 juris Rn. 3;… vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20 -, juris Rn. 12). - BGH, 13.09.2022 - 2 StR 257/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der …
Das Unterbleiben der Einziehungsanordnung ist dann vorrangig vor einer etwaigen späteren Verrechnung (BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 373/20, juris Rn. 3).